Viele Menschen hören zum ersten Mal vom Gesundheitszeugnis, wenn ein neuer Job beginnt. Besonders häufig passiert das in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten, Kitas, Schulen oder Krankenhäusern. Der Arbeitgeber möchte dann vor Arbeitsbeginn die Bescheinigung nach §43 IfSG sehen.
Typische Berufe und Branchen
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Gastronomie | Küche, Service, Bar, Restaurant, Café |
| Lebensmittelhandwerk | Bäckerei, Konditorei, Metzgerei |
| Lebensmittelhandel | Frischetheke, Feinkost, Verkauf offener Lebensmittel |
| Gemeinschaftseinrichtungen | Kita, Schule, Krankenhaus, Kantine |
| Events und Lieferung | Catering, Foodtruck, Speisenausgabe |
Gastronomie und Küche
In Restaurants, Cafés, Hotels, Bars und Kantinen ist die Belehrung besonders häufig erforderlich. Wer Speisen vorbereitet, kocht, anrichtet, ausgibt oder mit offenen Lebensmitteln arbeitet, sollte vor dem ersten Arbeitstag klären, ob die Bescheinigung verlangt wird.
Bäckerei, Metzgerei und Lebensmittelhandel
Auch im Lebensmittelhandwerk ist die Pflicht naheliegend. Das gilt etwa für die Backstube, den Verkauf belegter Brötchen, die Fleisch- und Wurstverarbeitung oder die Frischetheke. Bei Tätigkeiten ohne Lebensmittelkontakt kann die Einordnung anders ausfallen.
Kita, Schule und Krankenhaus
In Gemeinschaftseinrichtungen kommt es auf die Aufgabe an. Wer Essen zubereitet, verteilt oder regelmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, kann eine Belehrung benötigen. Nicht jede Person in einer Einrichtung braucht automatisch ein Gesundheitszeugnis.
Was tun, wenn Sie unsicher sind?
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Tätigkeit Sie genau ausüben und welche Nachweise benötigt werden. Bei Grenzfällen kann auch das zuständige Gesundheitsamt weiterhelfen. Wenn klar ist, dass Sie eine Erstbelehrung benötigen, können Sie diese online oder beim Gesundheitsamt durchführen.
Häufige Fragen
Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?
Personen, die gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten, sie herstellen, behandeln oder ausgeben.
Brauchen Aushilfen ein Gesundheitszeugnis?
Ja, wenn die Aushilfe eine Tätigkeit mit relevantem Lebensmittelkontakt übernimmt.
Wer braucht kein Gesundheitszeugnis?
Wer privat kocht oder beruflich keinen relevanten Lebensmittelkontakt hat, benötigt in der Regel keine Erstbelehrung nach §43 IfSG.
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