Kurzantwort: Ein Gesundheitszeugnis kann nach einer Online-Erstbelehrung sofort per E-Mail als PDF bereitgestellt werden, wenn Belehrung, Test, Identitätsprüfung und Ausstellung abgeschlossen sind.

Viele Menschen brauchen die Bescheinigung kurzfristig, weil der Jobstart unmittelbar bevorsteht. Der digitale Versand per E-Mail ist dann besonders hilfreich. Er ersetzt aber nicht die Belehrung selbst: Erst wenn der Kurs erfolgreich abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung ausgestellt werden.

Wann wird die Bescheinigung verschickt?

Bei einem Online-Ablauf erfolgt der Versand typischerweise nach erfolgreichem Abschluss aller Schritte. Dazu gehören Belehrung, schriftliche Informationen, Test, Identitätsprüfung und Zahlung, sofern eine Zahlung für das Zertifikat anfällt.

Was steht in der PDF-Bescheinigung?

Die Bescheinigung sollte die teilnehmende Person, das Datum, den Bezug zur Belehrung nach §43 IfSG und die ausstellende beziehungsweise verantwortliche Stelle erkennen lassen. Prüfen Sie nach Erhalt, ob Ihre Daten korrekt sind.

Akzeptiert der Arbeitgeber ein PDF?

Viele Arbeitgeber arbeiten bereits mit digitalen Nachweisen. Wenn Ihr Arbeitgeber besondere Vorgaben hat, fragen Sie vorab nach. Wichtig ist, dass die Bescheinigung lesbar, vollständig und dauerhaft speicherbar ist.

So geht es möglichst schnell

  • Nutzen Sie ein Smartphone mit Kamera.
  • Legen Sie Ihren Ausweis bereit.
  • Verwenden Sie eine E-Mail-Adresse, auf die Sie sofort zugreifen können.
  • Planen Sie den Kurs ohne Unterbrechung.
  • Prüfen Sie danach auch den Spam-Ordner.

Häufige Fragen

Kann ich das Gesundheitszeugnis sofort per E-Mail bekommen?

Ja, wenn Kurs, Test, Identitätsprüfung und Ausstellung erfolgreich abgeschlossen sind.

Ist ein PDF-Gesundheitszeugnis gültig?

Ein PDF kann als Nachweis dienen, wenn die Belehrung ordnungsgemäß und autorisiert durchgeführt wurde.

Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?

Bei TestHelp24 kann der Test wiederholt werden, bis er bestanden ist.

Weitere hilfreiche Artikel

Offizielle Quellen

TestHelp24: Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz

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